Rechtsanwalt Schwier

Die Praxis kennen und das Handwerk verstehen sind zwei Paar Schuhe – aber der einzige Weg zu
Ihrem Recht.

Theorie liest jeder, doch Erfolg in der Regulierung entscheidet sich im technischen Detail, nicht im Lehrbuch. Ich verbinde anwaltliche Expertise mit über 15 Jahren Erfahrung als Regulierer und Großschadenregulierer für Versicherungen.
Rechtsanwalt Axel Schwier

Lösungen – genau dann, wenn es brennt.

Die konkrete Lösung Ihres Problems steht in keinem Lehrbuch. Probleme mit der Sachbearbeitung der Versicherung lassen sich auch nicht per Google oder KI lösen, wenn am Ende die konsequenrte Rechtsdurchsetzung das Ziel ist.
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Wasserschaden

Leckortung, Demontage, Schimmel, Trocknung, Bodenaufbau, Ersatzfliesen oder  die Frage, was überhaupt ein Rohrbruch ist.
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Sturmschaden

Windgeschwindigkeit, Substanzschaden am Gebäude, Baumfällkosten, Aufforstung, Instandhaltung oder aber die Frage, was überhaupt ein Sturm ist.
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Brandschaden

Demontage, Feinreinigung, Chemisches-Gutachten, Ozonbehandlung oder die Frage, was überhaupt ein Feuer ist.
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Elementarschaden

Wassereintritt, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Lawine, Schneelast und die Kernfrage, was überhaupt ein Elemtarschaden ist.

Warum technische Expertise entscheidet.
Aus meiner Praxis

Elementarschaden

Die Kosten durch Elementarschäden wie Starkregen und Hochwasser erreichen regelmäßig Milliardensummen und liegen im langjährigen Schnitt bei etwa 2,5 Mrd. Euro. Angesichts dieser Kosten habe ich auch ganz genau für Versicherer geprüft.

Elementarschaden

Das Schadensbild ähnelt einem Elementarschaden. Der Wasseraustritt erfolgte aber über die Draingerohre im Lichtschacht. Es liegt kein Elementarschaden vor.

Elementarschaden

Feuchtigkeit ist erkennbar. Der Schaden trat auch im Zuge vermehrten Regens auf, aber es trat kein Oberflächenwasser ein.

Elementarschaden

Das Wasser trat auch über den Lichtschacht in das Gebäude ein. Im Außenbereich waren entsprechende Unterspülungen erkennbar.

Elementarschaden

Auf Grund der Unterspülungen der Pflasterung ergibt sich der Eintritt von Oberflächenwasser, mithin die Überschwemmung.
Wasserschaden

Die Kosten für Leitungswasserschäden sind seit 2019 um massive 60 % gestiegen und erreichten 2024 den Rekordwert von 4,9 Mrd. Euro. Bei dieser Schadenssumme schauen Versicherer genau hin und setzen teils ungerechtfertigt den Rotstift an.

Rohrbruch - Behebung der Schadensursache

Markiert sind drei Wasseraustrittstellen. Aber nur einmal ist die Reparatur der Schadenursache versichert.

Nässefolgeschaden

Es ist kein Schaden ersichtlich, aber die Messwerte auf der Uni-Gann 2 (B-50 Sonde) auf Gipskarton zeigen einen feuchten Trockenbau an.

Estrichmessung

Gleiches Messgerät, andere Sonde und ein anderer Wert. Der Estrich ist trocken.

Frostschaden

Bei Frostschäden taucht immer die Frage einer Quote auf.

Altlast - Asbest

Das Problem ist nicht die Feuchtigkeit, sondern der „schwarze Kleber“ – Asbest. Eine Sanierung nach TRGS steht im Raum.

Silikonfuge und Fugenrisse

Liegt hier überhaupt ein Wasserschaden vor? Die Regulierungspraxis der Versicherungen ist uneinheitlich.

Rohrbruch im Kanal

Rohrbrüche im Kanals sind versichert. Ein Versatz ist nicht versichert. Was ist mit Wurzeleinwüchsen? Die Sanierung mittels Inlinerverfahrens ist kostenintensiv und Kürzungen sind angreifbar.
Sturmschaden

Sturm- und Hagelschäden verursachten zuletzt jährlich Kosten von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Hier geht es häufig nicht darum, ob Sturm vorlag, sondern darum, ob Vorschäden bestanden.

Zaun

An diesem Zaun bestanden Vorschäden. Die Versicherung spricht von fehlender Instandhaltung, so dass Abzüge vorgenommen werden.

Sturmschaden an einem Flachdach?

Nicht alles, was einen Schaden hervorruft, ist auch ein Sturmschaden.

Vorschäden

Die Vermoderung am Holz hat hier den Schaden begünstigt.

Kein Sturmschaden

Bei Sturm kam es zwar zu Einregnungen, aber der Sturm hat keine Gebäudeöffnung geschaffen.
Brandschaden

Versicherungen zahlen jährlich etwa 1,6 bis 1,9 Milliarden Euro für Feuerschäden an Gebäuden. Brandschäden verursachen die höchsten Einzelschäden, so dass auch die Brandursache ermittelt wird.

Brandursache

Brandursache war eine unsachgemäße Installation.

Brandursache

Ein elektrischer Defekt war die Brandursache.

Versicherungsrecht mit
Sachverstand

Mit meiner doppelten Expertise aus langjähriger technischer Schadensprüfung und juristischer Fachkenntnis sorge ich dafür, dass Gutachten der Gegenseite nicht ungeprüft bleiben.

Technische Schadenanalyse

Strategische Regulierung

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Was mache ich für Sie?
Schadenmanagement von A–Z
Ziele erfordern Strategien. Ob Gebäude- oder Hausratschaden – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess. Ich prüfe Angebote und wehre unberechtigte Kürzungen ab. Durch die fundierte Aufarbeitung technischer und vertraglicher Fakten schaffe ich die Basis für rechtliche Prozesse und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche rechtssicher geltend gemacht werden.
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Persönliche Besprechung

Kein Schaden ist wie der andere, denn Wasser- oder Brandschäden wirken sich individuell auf Gebäude und Hausrat aus, so dass eine persönliche Besprechung unerlässlich ist. Nur durch die Berücksichtigung baulicher Besonderheiten lässt sich der Schadensumfang präzise erfassen.
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Prüfung der Angebote

Bevor die Versicherung Dokumente erhält, kontrolliere ich die Angebote auf fachliche und technische Korrektheit. Das Ziel ist eine lückenlose Schadenserfassung, die über rein optische Reparaturen hinausgeht und alle technisch erforderlichen Arbeiten umfasst.
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Anschreiben der Versicherung

Erst nach Klärung dieser Zielsetzung werden die Ansprüche bei der Versicherung geltend gemacht, denn die Abwicklungsart muss im Vorfeld feststehen. Werden Eigenleistung zu früh ankündigt, dann verbaut man sich die oft vorteilhafte Abrechnung nach den Angeboten.
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Versicherungsprüfung: Von Experten für Experten.

Wer Versicherungsberichte prüft, muss die Gegenseite verstehen. Ich kenne beide Seiten des Schreibtischs, tausende Gebäude und Haushalte aus Ortsterminen und weiß, wo die Hebel angesetzt werden. Mein Fokus liegt nicht auf theoretischen juristischen Debatten, sondern auf der baulichen Realität vor Ort. Die Prüfung erfolgt praxisnah, individuell und mit dem Insider-Wissen aus der Versicherungswelt.
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Vorstandsbeschwerde

Versicherungen arbeiten mit Algorithmen und KI, um Schäden nach festen Mustern abzuwickeln. Wer hier im Standard-Prozess stecken bleibt, verliert oft bares Geld. Ich nutze die Vorstandsbeschwerde als gezielten Hebel, um Ihren Fall aus der Routine-Abwicklung herauszuholen. Durch die Bearbeitung im Stab der Sachschadenabteilung wird die Akte neu bewertet – fernab von automatisierten Textbausteinen. So schaffen wir Lösungen, wo der normale Dienstweg blockiert, und vermeiden oft den Gang vor Gericht.

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SV-Verfahren und Ombudsverfahren

Wenn die reguläre Kommunikation scheitert, bietet der Versicherungsvertrag spezielle Lösungswege. Ob ein technisches Sachverständigenverfahren (honorarpflichtig) oder ein kostenfreies Ombudsverfahren der richtige Schritt ist, lässt sich nur individuell entscheiden. Ich unterstütze Sie dabei, die Kosten und Erfolgsaussichten für Ihren Fall präzise abzuwägen.

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Klage

Die Klage ist für mich kein Selbstzweck, sondern der konsequente letzte Schritt, wenn die vorherigen Schritte nicht das berechtigte und gewünschte Ziel erreicht haben. Hier geht es nicht mehr um Verhandlungen, sondern um ein rechtskräftiges Urteil.
Technische Berufserfahrung

Tausende
Schadensfälle

u.a. Twentyfour, Rekon-Interschaden, Crawford-Company

Praxiswissen, das Sie in keinem juristischen Lehrbuch, Kommentar oder Aufsatz finden. 

Rechtsanwalt

Gebäude-, Hausrat-, Haftpflichtschäden

Schwerpunkt
Versicherungsrecht

Anwaltliches Fachwissen und technische Expertise

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1. Kostenloses Erstgespräch

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2. Besprechung und Beratung

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3. Beauftragung

Kanzlei Schwier
Ahornweg 26
27243 Kirchseelte
0176-61244428